Ablauf

In einer ersten probatorischen Sitzung, dem Erstgespräch, haben Sie die Gelegenheit, mich kennenzulernen, sich über die Möglichkeiten einer Psychotherapie zu informieren und einen Eindruck von meiner Arbeitsweise zu bekommen. Gegebenenfalls folgen auf das Erstgespräch noch bis zu fünf weitere Sitzungen, die wir nutzen, um eine Diagnose zu stellen und Therapieziele festzulegen. Im Anschluss beantragen wir ein Stundenkontingent bei Ihrer Krankenkasse. Typischerweise variiert die Behandlungsdauer zwischen ca. 24 Sitzungen („Kurzzeitherapie“) und 60 Sitzungen („Langzeittherapie“), aber auch kürzere und längere Behandlungsverläufe sind möglich. Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt, gegen Ende auch mit größeren Abständen, und dauern jeweils 50 Minuten. 

In Ausnahmefällen sind auch Doppelsitzungen von 100 Minuten möglich. Wir unterliegen als Psychotherapeuten der Schweigepflicht, d.h. wir sind zur Verschwiegenheit über Ihre Daten und über die Inhalte der Gespräche verpflichtet. Aktuell biete ich meine Leistungen sowohl persönlich vor Ort in meiner Praxis als auch über eine Videosprechstunde an.

Wir beginnen in den ersten Gesprächen mit einer sorgfältigen Klärung Ihrer Belastung und Ihrer Anliegen und legen dann gemeinsam fest, wie wir in der Therapie im Einzelnen vorgehen. Hierbei lege ich Wert darauf, dass wir uns auf Augenhöhe begegnen und unser Vorgehen für Sie stets verständlich und transparent ist.

Kosten

Privatversicherte / Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Der Umfang hängt dabei zum Teil von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Fragen Sie daher vor Beginn einer Verhaltenstherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach. Ich unterstütze Sie gerne bei Fragen zur Kostenübernahme und Beantragung der Psychotherapie.

Gesetzlich Versicherte

Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann die Therapie auf dem Weg der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Verhaltenstherapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Informationen zu der Möglichkeit einer Kostenerstattung können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Ich unterstütze Sie selbstverständlich bei der Antragstellung.

Selbstzahler 

Es ist natürlich auch möglich, die Kosten einer Therapie privat zu zahlen. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig. Auch werden keine Daten an die Krankenkasse weitergegeben. Mein Honorar für Selbstzahler richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

Beratung und Coaching 

Da die Krankenversicherungen Behandlungskosten nur erstatten, wenn die Diagnose einer psychischen Erkrankung vorliegt, müssen die Kosten hierfür selbst getragen werden. Die Kosten für ein Coaching liegen bei 130 Euro pro Sitzung. Das Honorar kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.